Ziel: Thüringen als wirtschaftlich starkes Gebiet zu gestalten und attraktiv für Investitionen zu machen.
GRW = Gemeinschaftsaufgabe, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Änderung der Vorgaben, da die Rahmung der EU-Vorgaben geändert worden sind.

Außerdem neu:
Investitionen in Energieeinsparung, Energieeffizienz und Klimaschutz sind auch förderfähig.
Zudem sind Zuschüsse in Fördergebieten von bis zu 45% und in wirtschaftlich starken Gebieten von bis zu 40% möglich.
Außerdem werden das Schaffen von neuen Arbeitsplätzen gefördert. SO wird zum einen die Lohnuntergrenze auf bis zu 40.000€ angehoben und zum anderen sollen somit attraktive Arbeitsplätze in Thüringen geschaffen werden.