Förderprogramm für Brandenburgs Gastronomie!
Details
Wer ist förderfähig?
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Brandenburg:
- Hotels
- Gasthöfe, Pensionen
- Restaurants, Gaststätten, Cafés
Was ist förderfähig?
Es sind Investitionen der gewerblichen Wirtschaft förderfähig, die zur Attraktivitätssteigerung der Betriebsstätte beitragen, wie etwa:
- Modernisierung und Sanierung, z.B. Badezimmerausbau
- Digitalisierungsmaßnahmen z.B. Kassensystem
- Innenraum-Filteranlagen zur Hygiene im Betrieb
- Investitionen zur Energieeinsparung
- Ausbau- oder Umbaumaßnahmen, beispielweise von Zimmern oder Tagungsräumen
- Terrassenbestuhlung
- uvm.
Förderhöhe
Die Förderhöhe erfolgt in Form eines Vorschusses, der sich auf insgesamt 80% belaufen kann bei einer maximalen Summe von 48.000€.