Fördermittel für Datenschutz: Einfach erklärt!

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Der Ablauf

Nice to know:

Wir setzen ausschließlich auf TÜV zertifizierte Datenschutzberater. Durch die Symbiose unserer KI-gestützten Software in Verbindung mit der persönlichen Beratung können wir verständliche Kommunikation, sowie die schnelle und präzise Erarbeitung Ihres Datenschutzkonzepts gewährleisten. Von der Antragsstellung, über die Beratung bis hin zur Abwicklung der Fördermittel bekommen Sie alles aus einer Hand! 

Mehr als 120 Unternehmen vertrauen uns bereits

Staatliche Förderung für Ihr Unternehmens-Datenschutzkonzept

Das Datenschutzkonzept ist ein wichtiges Dokument eines Unternehmens, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Es dokumentiert, im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), wie personenbezogene Daten erhoben, verwendet, genutzt und gelöscht werden.

Seit der Einführung der DSGVO hat dieses Konzept an Bedeutung gewonnen. Es enthält alle Details über die Prozesse und Verantwortlichkeiten. Kurz gesagt, ist es eine umfassende schriftliche Anleitung zum Datenschutz im jeweiligen Unternehmen. Wir stellen Ihnen am Ende der Beratung Ihr Datenschutzkonzept digital und als Ringordner zur Verfügung.

Mit einem Datenschutz-Siegel die Vertrauensbasis mit Kunden stärken

Der Schutz personenbezogener Daten ist aufgrund der DSGVO in aller Munde. Insbesondere dann, wenn diese verarbeitet werden. Aber wie sorge ich für mehr Vertrauen für Außenstehende? Am besten funktioniert das mit dem Prospert Datenschutz-Siegel. Es signalisiert Geschäftspartnern und Kunden, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgreich implementiert haben. Das Datenschutz-Siegel erhalten Sie für Ihre Website und als Sticker für Ihre Betriebsstätte.

Siegel in Große (1)

FAQ

Für wen ist Beratungsförderung geeignet?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die rechtlich selbstständig sind, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, weniger als 250 Beschäftigte beschäftigen und einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 50 bzw. 43 Millionen Euro aufweisen, können eine Förderung erhalten.

Förderung beantragen können:

  •  neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen) innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung
  •  am Markt bestehende Unternehmen (Bestandsunternehmen) ab dem dritten Jahr nach Gründung.
Müssen auch kleine Unternehmen ein Datenschutzkonzept vorweisen?

Ja, kleine Unternehmen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge ebenso an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen wie große Firmen. Es gibt lediglich einige wenige Ausnahmen, etwa bei der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten; ansonsten gelten für alle Unternehmen gleichermaßen sämtliche Vorgaben der DSGVO.

Ab wann ist ein Datenschutzkonzept notwendig?

Ein Datenschutzkonzept ist notwendig, sobald eine Organisation mit personenbezogenen Daten aus der EU umgeht. Dies können Angestellten-, Kunden- oder Lieferantendaten sein. Sobald eine Organisation diese Daten sammelt, muss sie sicherstellen, dass sie gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Ein Datenschutzkonzept hilft dabei, sicherzustellen, dass die Organisation ihre Verpflichtungen erfüllt und die Rechte der Betroffenen wahrt.

Ist mein Unternehmen zu klein für eine Förderung?

Keine Sorge, auch kleine Unternehmen können Förderungen bekommen! In der Regel gibt es keine Mindestgröße oder Einnahmegrenze, die erfüllt werden muss. Die Förderung gilt für Solo-Selbstständige bis zum mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern.

Wie hoch ist die Förderquote und der Zuschuss?

Die Förderhöhe, die für Beratungen gewährt wird, ist lokal begrenzt und variiert je nach dem Standort des Unternehmens.

  • Die Fördersätze für neuen Bundesländern, die nicht Berlin oder die Region Leipzig beinhalten, beträgt 80 % bis zu einem maximalen Zuschuss von 2.800,-€ netto.
  • In der Region Lüneburg und Trier liegt der Fördersatz ebenfalls bei 80 % bis zu einem maximalen Zuschuss von 2.800,-€ netto.
  • Für alle anderen Standorte beträgt der Fördersatz 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 1.750,-€ netto.

Alle angegebenen Beträge sind Nettobeträge.

Was passiert wenn ich die Förderung nicht erhalte?

Wenn das Unternehmen nicht förderfähig ist, wird keine Förderung in Aussicht gestellt. Sollten Fehler bei der Beantragung gemacht werden, sind Sie durch unseren Vertrag geschützt.

Sollte die für das entsprechende Beratungs-Förderprogramm dem Auftraggeber zustehende Förderung aus Gründen nicht gezahlt werden, die der Auftraggeber nicht zu verschulden hat, reduziert sich die Abrechnung des Beratungsprogramms durch eine Rechnungsgutschrift um den geplanten Zuschuss.