Wir finden gemeinsam heraus wo die Schwachstellen im Unternehmen im Datenschutz liegen und ob das Unternehmen förderfähig ist. Sie erhalten eine Auswertung und ein unverbindliches Angebot von uns.
Wir stellen eine unverbindliche Anfrage beim Fördermittelgeber. Ist das Unternehmen förderfähig erhalten Sie Ihre Inaussichtsellung via Email und postalisch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Audit kann via Videokonferenz, telefonisch oder persönlich durchgeführt werden. Wir überprüfen hierbei das gesamte Unternehmen auf Datenschutzkonformität. Es dient als Grundlage der Beratung.
Wir erarbeiten alle notwendigen Dokumente und Dokumentationen, sowie Erklärungen für Sie. Wir führen einen detaillirtern Website-Scan durch und erstellen Ihre abmahnsichere Datenschutzerklärung
Wir beraten Sie zu allen Themenfeldern der DSGVO. Vom Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bis zur Datenschutzfolgeabschätzung. Außerdem organisieren wir Ihre Mitarbeiterschulung zum Datenschutz.
Wir gemeinsam die Unterlagen aus und erarbeiten praxisorentierte Handlungsempfehlungen. Wir stellen Ihnen Ihren Datenschutzordner zur Verfügung auf Wunsch digital oder in Papierform. Außerdem erhalten Sie unser Datenschutzsiegel für Ihr Unternehmen.
Unser Job ist erst erledigt, wenn die Förderung auf Ihrem Konto ist. Wir reichen den Beratungsbericht und alle mitgeltenden Dokumente ein. Nachdem Ihr Zuschuss zur Beratung erledigt ist findet noch ein kurzes Feedbackgespräch statt.
Wir setzen ausschließlich auf TÜV zertifizierte Datenschutzberater. Durch die Symbiose unserer KI-gestützten Software in Verbindung mit der persönlichen Beratung können wir verständliche Kommunikation, sowie die schnelle und präzise Erarbeitung Ihres Datenschutzkonzepts gewährleisten. Von der Antragsstellung, über die Beratung bis hin zur Abwicklung der Fördermittel bekommen Sie alles aus einer Hand!
Das Datenschutzkonzept ist ein wichtiges Dokument eines Unternehmens, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Es dokumentiert, im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), wie personenbezogene Daten erhoben, verwendet, genutzt und gelöscht werden.
Seit der Einführung der DSGVO hat dieses Konzept an Bedeutung gewonnen. Es enthält alle Details über die Prozesse und Verantwortlichkeiten. Kurz gesagt, ist es eine umfassende schriftliche Anleitung zum Datenschutz im jeweiligen Unternehmen. Wir stellen Ihnen am Ende der Beratung Ihr Datenschutzkonzept digital und als Ringordner zur Verfügung.
Der Schutz personenbezogener Daten ist aufgrund der DSGVO in aller Munde. Insbesondere dann, wenn diese verarbeitet werden. Aber wie sorge ich für mehr Vertrauen für Außenstehende? Am besten funktioniert das mit dem Prospert Datenschutz-Siegel. Es signalisiert Geschäftspartnern und Kunden, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgreich implementiert haben. Das Datenschutz-Siegel erhalten Sie für Ihre Website und als Sticker für Ihre Betriebsstätte.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die rechtlich selbstständig sind, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, weniger als 250 Beschäftigte beschäftigen und einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 50 bzw. 43 Millionen Euro aufweisen, können eine Förderung erhalten.
Förderung beantragen können:
Ja, kleine Unternehmen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge ebenso an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen wie große Firmen. Es gibt lediglich einige wenige Ausnahmen, etwa bei der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten; ansonsten gelten für alle Unternehmen gleichermaßen sämtliche Vorgaben der DSGVO.
Ein Datenschutzkonzept ist notwendig, sobald eine Organisation mit personenbezogenen Daten aus der EU umgeht. Dies können Angestellten-, Kunden- oder Lieferantendaten sein. Sobald eine Organisation diese Daten sammelt, muss sie sicherstellen, dass sie gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Ein Datenschutzkonzept hilft dabei, sicherzustellen, dass die Organisation ihre Verpflichtungen erfüllt und die Rechte der Betroffenen wahrt.
Keine Sorge, auch kleine Unternehmen können Förderungen bekommen! In der Regel gibt es keine Mindestgröße oder Einnahmegrenze, die erfüllt werden muss. Die Förderung gilt für Solo-Selbstständige bis zum mittleren Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern.
Die Förderhöhe, die für Beratungen gewährt wird, ist lokal begrenzt und variiert je nach dem Standort des Unternehmens.
Alle angegebenen Beträge sind Nettobeträge.
Wenn das Unternehmen nicht förderfähig ist, wird keine Förderung in Aussicht gestellt. Sollten Fehler bei der Beantragung gemacht werden, sind Sie durch unseren Vertrag geschützt.
Sollte die für das entsprechende Beratungs-Förderprogramm dem Auftraggeber zustehende Förderung aus Gründen nicht gezahlt werden, die der Auftraggeber nicht zu verschulden hat, reduziert sich die Abrechnung des Beratungsprogramms durch eine Rechnungsgutschrift um den geplanten Zuschuss.