externer
Datenschutzbeauftragter

Datenschutzberater

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden nach DSGVO?

Sie werden hier nicht mit langen Auflistungen und ausführlichen Lehrbuchtexten überhäuft, sondern erhalten stattdessen einfach, schnell und übersichtlich die Informationen, die Sie suchen.

1. Datenschutzbeauftragter ab 20 Mitarbeiter

Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter muss benannt werden, sobald in einem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Verarbeitung bezeichnet jeden Vorgang, der mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, z.B. das Erheben, Erfassen, Ordnen oder Speichern von Daten. Dies kann manuell oder mit Hilfe von Automatisierung (z.B. Software) erfolgen.

§ 38 BDSG Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen (1) erster Satz

Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Vhttps://dsgvo-gesetz.de/art-37-dsgvo/erantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. 

2. Verarbeitungsvorgänge zur Überwachung von betroffenen Personen

Das Unternehmen oder eine Abteilung des Unternehmens hat die Kerntätigkeit regelmäßige, umfangreiche und systematische Überwachung von betroffenen Personen durchzuführen. Darunter können unter anderem auch die Erstellung von Kundenprofilen oder besondere Marketingstrategien fallen.

Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragten (1) b)

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.

3. Umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten

Das Unternehmen braucht immer einen Datenschutzbeauftragten, wenn die Haupttätigkeit des Unternehmens oder einer Abteilung  darin besteht, besondere Arten von Daten oder Daten über Straftaten und Verurteilungen zu verarbeiten. Besondere Kategorien personenbezogener Daten umfassen sensible Daten wie ethnische Zugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, politische Meinungen, sexuelle Orientierung oder Behinderung.

Art. 37 DSGVO Benennung eines Datenschutzbeauftragten (1) c)

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.

4. Es muss eine Datenschutz- Folgeabschätzung vorgenommen werden

Es ist immer dann ein Datenschutzbeauftragter notwendig, wenn das Unternehmen eine Datenschutz-Folgeabschätzung machen muss. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung hilft Unternehmen dabei, die Risiken für den Schutz personenbezogener Daten zu ermitteln und zu bewerten und die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu ergreifen. Die ist immer dann notwendig, wenn das Unternehmen z.B. Profiling von natürlichen Personen betreibt oder es eine systematische Überwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen vornimmt.

§ 38 BDSG Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen (1) zweiter Satz

Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?

Wir sind für Sie da, wenn es um Datenschutz geht. Wir unterstützen Sie bei Datenschutzfolgenabschätzungen, Betroffenenanfragen oder Anfragen der Datenschutzbehörde und halten Ihre Dokumentationen und Verzeichnisse auf dem aktuellen Stand. Regelmäßige Überprüfungen Ihrer Website, Anpassungen Ihrer Datenschutzerklärung und Auswertung der Ergebnisse mit unserem Team garantieren ein Minimum an Risiko in Bezug auf Schadenersatzforderungen und Abmahnungen.

Wieviel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Viele Anbieter sind ziemlich geheimnisvoll, wenn es um ihre Preise geht. Oft gibt’s da einen guten Grund – Datensicherheit kann kompliziert sein. Aber manchmal, seien wir ehrlich, ist es auch nur ein Marketingtrick. Wir finden, Datenschutz sollte nicht so kompliziert oder geheimnisvoll sein. Deshalb haben wir eine klare Preisübersicht für euch zusammengestellt. Ihr könnt auf einen Blick sehen, was ein externer Datenschutzbeauftragter bei uns kostet. Klar, es gibt ein paar Bereiche, in denen wir nicht tätig sind – zum Beispiel Banken, Big Data , App-Entwicklung oder Geschäftsmodelle deren Kerngeschäft die Verarbeitung von Daten ist. Aber ansonsten? Hier sind die Fakten, transparent und unkompliziert.

Preise externer Datenschutzbeauftragter:

Prospert Rundum Service S

0-19 Mitarbeiter
129 netto/mtl.
  • Ideal für Kleinstunternehmen
  • inkl. aller Leistungen

Prospert Rundum Service M

20-50 Mitarbeiter
159 netto/mtl.
  • Ideal für mittlere Unternehmen
  • inkl. aller Leistungen

Prospert Rundum Service L

51-100 Mitarbeiter
199 netto/mtl.
  • Ideal für große Unternehmen
  • je zusätzliche 50 Mitarbeiter+ 49,-€

Was bietet ihr als externe Datenschutzbeauftragte?

  1. Zertifizierter Datenschutzbeauftragter: Sie bekommen einen Datenschutzexperten an die Hand, der Sie rundum betreut und alle gesetzlichen Pflichten übernimmt.
  2. Beratung der Geschäftsführung: Sie haben Fragen zum Datenschutz? Unsere Experten sind für Sie da!
  3. Persönlicher Support: Bei DSGVO-Fragen sind wir immer nur einen Anruf entfernt. Und das Beste? Sie zahlen keinen Cent extra!
  4. Bewährte Strategien: Wir bringen Sie sicher ans Ziel – in Ihrem Tempo.
  5. Voller Support: Seien es Anfragen von Datenschutzbehörden oder Kunden – wir stärken Ihnen den Rücken!
  6. Mitarbeiterschulungen: Wir haben ein eigenes innovatives Tool entwickelt, Mitarbeiter an verschiedenen Standorten zu unterschiedlichen Schichten im Datenschutz zu schulen. Kein Problem mit unserem TrainerCentral!

Noch mehr Vorteile? Na klar:

  • Sie können sich teure interne Ausbildungen und Datenschutzbeauftragte sparen.
  • Ein persönlicher Ansprechpartner ist immer für Sie da.
  • Sie gehen kein Risiko ein – wir stehen mit unserer Beratungshaftung gerade.

Zusatzleistungen, die Sie lieben werden:

  • Ein jährliches Datenschutzaudit und regelmäßige Überprüfungen.
  • Unser Website-Check sorgt für eine DSGVO-konforme Webseite.
  • Mit unserem Prospert-Datenschutz-Siegel zeigen Sie allen, dass Sie Datenschutz ernst nehmen!

Und weil es noch nicht genug ist:

  • Wir erstellen und passen alle erforderlichen Datenschutzinformationen an – für Bewerber, Mitarbeiter, Kunden und mehr.
  • Unzählige juristisch geprüfte Vorlagen warten auf Sie – ohne versteckte Kosten!

Mit Prospert setzen Sie auf einen Partner, der Datenschutz einfach, verständlich und sicher für Sie gestaltet. Gehen Sie kein Risiko ein und profitieren Sie von unserem umfassenden Angebot. Es lohnt sich!

Branchenerfahrungen

• Architekten und Sachverständige
• Bau und Baugewerbe
• Dienstleister
• Handel
• Handwerk
• Lebensmittelproduktion
• Metall und Elektronik
• Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Apotheken, Pflegeheime und
Pflegedienstleistungen usw.)
• Sport und Fitness
• Technik und Telekommunikation (IT, Software)
• Tourismus und Gastronomie
• Unternehmensberatung und Training

Warum sollten Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten wählen?

Wenn Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten engagieren, wird in der Regel weniger Zeit und Geld für die Umsetzung aufgewendet. Denn ein erfahrener externer Datenschutzbeauftragter ist mit den notwendigen Kenntnissen ausgestattet und kann schneller die benötigte Expertise bereitstellen. Ein interner Datenschutzbeauftragter hingegen erfordert zusätzliche Kosten, da der Mitarbeiter geschult und von seiner üblichen Arbeit entlastet werden muss, sowie einen Kündigungsschutz genießt. Die DSGVO hat die Strafen bei Datenschutzverstößen deutlich erhöht. Letztlich liegt es immer am Unternehmen, das Haftungsrisiko trägt es aber stets selbst. In Bezug auf Kosten und Risiken ist die Option, sich für eine externe Lösung zu entscheiden. Diese Lösung wird für die vertraglich vereinbarten Leistungen haftbar sein und dadurch das Haftungsrisiko minimieren.