Dein Recht auf Auskunft:
Artikel 15 DSGVO einfach erklärt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Ihnen als betroffene Person in Artikel 15 ein bedeutendes Recht - das Auskunftsrecht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Informationen Sie von Verantwortlichen verlangen können und wie Sie Ihr Auskunftsrecht ausüben können.

Inhaltsverzeichnis:

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO im Überblick

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Ihnen als betroffene Person in Artikel 15 ein bedeutendes Recht – das Auskunftsrecht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Informationen Sie von Verantwortlichen verlangen können und wie Sie Ihr Auskunftsrecht ausüben können.

Was beinhaltet das Auskunftsrecht?

Artikel 15 DSGVO legt die Grundlage dafür, dass andere Betroffenenrechte überhaupt geltend gemacht werden können. Sie haben das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden. Dabei geht es nicht nur um Stammdaten wie Name und Adresse, sondern auch um Kommunikation und interne Vermerke, die Sie betreffen. Das Auskunftsrecht bildet somit die Basis für Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Widerspruchsrecht.

Kostenlose Inanspruchnahme des Auskunftsrechts

Die Nutzung des Auskunftsrechts ist grundsätzlich kostenfrei. Die erste Kopie der verarbeiteten Daten ist kostenfrei, weitere Kopien können unter bestimmten Bedingungen kostenpflichtig sein. Allerdings darf dies nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen geschehen. Dabei sind strenge Maßstäbe an „exzessive Anfragen“ anzulegen.

Einschränkungen und Schutz Dritter

Das Auskunftsrecht hat Grenzen. Der Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss gewährleistet sein. Der Verantwortliche kann die Auskunft nicht vollständig verweigern, sondern muss möglicherweise bestimmte Informationen schwärzen, um die Identität Dritter zu schützen.

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Weitere Einschränkungen und Anwendbarkeit

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere deutsche Gesetze können zusätzliche Einschränkungen vorsehen, beispielsweise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Regelungen im Einklang mit der DSGVO stehen.

Wie erhalten Sie Auskunft?

Sie können Ihr Auskunftsrecht durch einen formlosen Antrag beim Verantwortlichen geltend machen. Es wird empfohlen, die Auskunft schriftlich oder sicher elektronisch anzufordern. Im Auskunftsersuchen sollten Sie genau beschreiben, welche Informationen Sie wünschen, um die Auffindbarkeit zu erleichtern. Bei elektronischen Anträgen ist der Verantwortliche verpflichtet, die Auskunft in einem gängigen elektronischen Format zu erteilen.

Besonderheiten und Zugangsrecht zu amtlichen Informationen

Zusätzlich zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch haben Sie gegenüber Bundes- und Landesbehörden ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dies kann jedoch gebührenpflichtig sein und erstreckt sich auch auf Informationen, die sich nicht auf Ihre Person beziehen.

Verweigerung der Auskunft – Was tun?

Wenn die Auskunft verweigert wird oder Zweifel an der Richtigkeit bestehen, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Fügen Sie den Schriftverkehr in Kopie bei.

Zusammenfassung und Rechtsgrundlage

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gibt Ihnen die Möglichkeit, Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Die rechtliche Grundlage für dieses Recht ist in Artikel 15 der DSGVO detailliert festgelegt. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Fristen und die Möglichkeit, bei Verweigerung gerichtlich vorzugehen.

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