Datenschutz ist ein kritischer Aspekt für jedes Unternehmen. Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten (DSB) kann erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und den Datenschutz im Unternehmen haben. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede in der Haftung zwischen internen und externen Datenschutzbeauftragten.
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die mit der Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze in einem Unternehmen betraut ist (DSGVO & BDSG). Unternehmen können entweder einen internen Mitarbeiter als DSB ernennen oder einen externen Experten für diese Rolle engagieren.
Interne DSBs sind Mitarbeiter des Unternehmens. Ihre Haftung ist oft durch die Arbeitnehmerhaftung begrenzt, was bedeutet, dass im Falle von Datenschutzverletzungen die Möglichkeiten des Regresses eingeschränkt sein können. Bei nachweislich objektiv fehlerhaften Entscheidungen oder Versäumnissen können interne DSBs zur Verantwortung gezogen werden, jedoch innerhalb der Grenzen der Arbeitnehmerhaftung.
Unabhängig von der Wahl des Datenschutzbeauftragten bleibt die primäre Verantwortung für den Datenschutz beim Unternehmen. Im Außenverhältnis haftet das Unternehmen für Datenschutzverstöße. Dies kann sich auf natürliche Personen wie Inhaber oder gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer und Vorstände erstrecken, die persönlich haften können.
Die Entscheidung zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten sollte sorgfältig abgewogen werden. Externe DSBs bieten oft eine umfassendere Haftung und geringere Interessenkonflikte, während interne DSBs in die Unternehmenskultur integriert und möglicherweise agiler in der täglichen Geschäftstätigkeit sind. Letztendlich hängt die beste Wahl von den spezifischen Bedürfnissen und Strukturen des Unternehmens ab.
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