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Haftung des externen Datenschutzbeauftragten Ein Vergleich mit internen DSBs

Haftung des externen Datenschutzbeauftragten: Ein Vergleich mit internen DSBs

Haftung des externen Datenschutzbeauftragten: Ein Vergleich mit internen DSBs

Datenschutz ist ein kritischer Aspekt für jedes Unternehmen. Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten (DSB) kann erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und den Datenschutz im Unternehmen haben. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede in der Haftung zwischen internen und externen Datenschutzbeauftragten.

Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die mit der Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze in einem Unternehmen betraut ist (DSGVO & BDSG). Unternehmen können entweder einen internen Mitarbeiter als DSB ernennen oder einen externen Experten für diese Rolle engagieren.

Haftung des internen Datenschutzbeauftragten

Interne DSBs sind Mitarbeiter des Unternehmens. Ihre Haftung ist oft durch die Arbeitnehmerhaftung begrenzt, was bedeutet, dass im Falle von Datenschutzverletzungen die Möglichkeiten des Regresses eingeschränkt sein können. Bei nachweislich objektiv fehlerhaften Entscheidungen oder Versäumnissen können interne DSBs zur Verantwortung gezogen werden, jedoch innerhalb der Grenzen der Arbeitnehmerhaftung.

Haftung des externen Datenschutzbeauftragten

Externe DSBs bieten eine andere Ebene der Absicherung. Sie sind nicht Mitarbeiter des Unternehmens und unterliegen daher nicht den Beschränkungen der Arbeitnehmerhaftung. Im Falle von Fehlberatungen oder unzureichenden Leistungen haftet der externe DSB, oft abgedeckt durch eine Berufshaftpflichtversicherung.

Vergleich der Haftung: Intern vs. Extern

Die Haftung eines externen DSB ist in der Regel umfassender als die eines internen DSB. Externe DSBs sind häufig besser versichert und bieten eine größere finanzielle Sicherheit im Falle von Ansprüchen. Zudem besteht bei externen DSBs weniger Risiko von Interessenkonflikten, da sie keine direkten Mitarbeiter des Unternehmens sind.

Verantwortlichkeit des Unternehmens

Unabhängig von der Wahl des Datenschutzbeauftragten bleibt die primäre Verantwortung für den Datenschutz beim Unternehmen. Im Außenverhältnis haftet das Unternehmen für Datenschutzverstöße. Dies kann sich auf natürliche Personen wie Inhaber oder gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer und Vorstände erstrecken, die persönlich haften können.

Die Entscheidung zwischen einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten sollte sorgfältig abgewogen werden. Externe DSBs bieten oft eine umfassendere Haftung und geringere Interessenkonflikte, während interne DSBs in die Unternehmenskultur integriert und möglicherweise agiler in der täglichen Geschäftstätigkeit sind. Letztendlich hängt die beste Wahl von den spezifischen Bedürfnissen und Strukturen des Unternehmens ab.

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