Die Datenschutz-Grundverordnung ist spätestens seit der Einführung 2018 jedem Unternehmer ein Begriff. Und das ohne Ausnahme – denn sie Betrifft jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe. Im folgenden wollen wir uns mit einem besonderen Förderprogramm auseinandersetzen – denn, gute Nachichten, es gibt Fördermittel zur Umsetzung der DSGVO!
Dieses Förderprogramm, das gerade kleine und mittlere Unternehmen stärken soll, stammt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt. Es ist dafür gedacht, kleinen und mittleren Unternehmen, den Zugang zu qualifizierten Unternehmensberatungen zu erleichtern und somit ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Kleine und mittlere Unternehmen, sowie Angehörige der Freien Berufe in Deutschland, können die Förderung beantragen. Dabei müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen dabei weniger als 250 Mitarbeiter haben und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme darf die Summe von 50 bzw. 43 Millionen Euro nicht überschreiten.
Neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen): Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung können Fördermittel beantragt werden.
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Unabhängig von der Unternehmensgröße müssen alle Unternehmen ihre Datenverarbeitung gemäß den DSGVO-Vorgaben anpassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO erfordert, dass Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ein Datenschutzkonzept implementieren. Dies gilt für Angestellten-, Kunden- oder Lieferantendaten. Ein Datenschutzkonzept gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und schützt die Rechte der Betroffenen.
Keine Sorge, auch kleine Unternehmen können Fördermittel zur Umsetzung der DSGVO erhalten! Es gibt keine Mindestgröße oder Einnahmegrenze, die erfüllt werden muss. Die Förderung ist für Solo-Selbstständige bis zum mittleren Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern zugänglich.
Die Förderhöhe variiert je nach Standort des Unternehmens. Hier sind einige Beispiele:
Neue Bundesländer (außer Berlin und Region Leipzig): 80 % Förderung bis zu 2.800,-€ netto.
Regionen Lüneburg und Trier: Ebenfalls 80 % Förderung bis zu 2.800,-€ netto.
Alle anderen Standorte: 50 % Förderung bis zu 1.750,-€ netto.
Bei allen Förderungen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Die Fördermittel bieten eine hervorragende Möglichkeit, die Umsetzung der DSGVO zu erleichtern. Egal ob Jung- oder Bestandsunternehmen, die Förderung kann den Prozess der Anpassung an die Datenschutzanforderungen effizient unterstützen und den Zugang zu Expertenunterstützen ermöglichen. Nutzen Sie diese Ressource, um Ihr Unternehmen ohne große Probleme auf erstklassige Datenschutzstandarts zu heben.
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